Hymson Overseas Local Reception Policy

Hymson Übersee Lokale Bewirtungspolitik

Hymson achtet sehr auf die eigene Richtlinieneinhaltung und wendet sich stets entschieden gegen jede Form von Korruption und Bestechung. Da der Prozess der Geschäftsentwicklung und der Gebietserweiterung in Übersee unweigerlich den Empfang von Außenstehenden beinhaltet, hat Hymson diese ,,Hymson Übersee Lokale Bewirtungspolitik" (im Folgenden als ,,Lokale Bewirtungspolitik" bezeichnet) formuliert, um das Empfangsverhalten der Mitarbeiter zu regeln und sicherzustellen, dass ihr Verhalten mit den geltenden Antikorruptions- und Antibestechungsgesetzen und -vorschriften übereinstimmt.

Diese ,,Lokale Bewirtungspolitik" gilt für alle Mitarbeiter und die im Namen des Unternehmens handelnden Personen von Hymson Lasertechnologie Gruppe Co. und den inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften, angeschlossenen Unternehmen und verschiedenen Niederlassungen (im Folgenden gemeinsam als ,,Hymson" bezeichnet), einschließlich aller Direktoren, Führungskräfte, Festangestellten, Teilzeitbeschäftigten, Berater, Outsourcer, Praktikanten, Arbeitskräfte, entsandten Mitarbeiter, Agenten und anderen im Namen des Unternehmens handelnden Personen der Hymson-Gruppe (im Folgenden gemeinsam als ,,relevante Personen" bezeichnet). Alle relevanten Personen müssen die von Hymson erstellten Antikorruptions- und Antibestechungspolitik befolgen und aufrechterhalten. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser ,,Lokale Bewirtungspolitik" und lokalen Gesetzen und Vorschriften usw. haben die darin enthaltenen strengeren Anforderungen Vorrang.

Der Begriff ,,Empfangsverhalten" im Sinne der ,,Lokalen Bewirtungspolitik" beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Geschäftsbankette, Geschenke, Bereitstellung von Geschenkkarten, Telefonkarten, Erstattung von Reisekosten usw. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um Gastfreundschaft handelt oder nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder an die Rechtsabteilung.

Empfangsverhalten

Hymson ist sich bewusst, dass ein angemessenes Empfangsverhalten zum Aufbau und zur Pflege guter Geschäftsbeziehungen beitragen kann. Da ein solches Verhalten jedoch leicht die Grenze zur Bestechung überschreiten kann, verlangt Hymson von den relevanten Personen, dass sie die Risiken einer solchen Bewirtung anhand der vier Dimensionen ,,Empfangszweck, Empfangsobjekt, Empfangsgegenstände und Empfangsszene" vorab beurteilen, bevor sie Außenstehende empfangen. Wenn im Folgenden nicht ausdrücklich angegeben ist, dass keine Genehmigung erforderlich ist, ist das Empfangsverhalten den Vorgesetzten und der Rechtsabteilung zur Genehmigung vorzulegen und es sind Aufzeichnungen zu führen, sofern noch Zweifel an der Übereinstimmung des Empfangsverhaltens in einer der Dimensionen bestehen oder wenn der betreffende Betrag höher ist als der im Abschnitt ,,Empfangsgegenstände - Bezugsgrenzen“ dieser ,,Lokalen Bewirtungspolitik" aufgeführte Betrag.

1.   Bankette und Bewirtung

Empfangszweck: Bankette und Bewirtungen dürfen nicht zum Zweck der Beeinflussung einer Entscheidung oder für andere unzulässige Vorteile gewährt werden. Es ist besonders merkenswert, dass derartige Bankette und Bewirtungen unabhängig vom wahren Zweck als Bestechungsgelder zur Beeinflussung der Entscheidungsfindung des Empfängers angesehen werden oder der begründete Verdacht besteht, dass es sich dabei um Bestechungsgelder handelt, wenn sie ü bermäßig hoch sind, fortlaufend gewährt werden, einem öffentlichen Beamten in verschwenderischer Weise angeboten werden oder an einem gehobenen Ort für Bankette oder Unterhaltung angeboten werden. Im Allgemeinen sollten Bankette und Bewirtungen einem einzelnen Empfänger nicht häufiger als einmal im Monat angeboten werden, außer im Falle einer kontinuierlichen Anwesenheit während der geschäftlichen Zusammenarbeit, wie z. B. bei Besuchen und Forschungsarbeiten.

Empfangsobjekt: Sind die Empfänger des Banketts und der Bewirtung in einem Interessenkonflikt mit dem Unternehmen, handelt es sich um Angestellte der Partner des Unternehmens, die ohne Wissen oder Zustimmung der Geschäftsleitung des Unternehmens bewirtet werden, handelt es sich um Beamte, die mit früheren Geschäftsprojekten des Unternehmens in Verbindung stehen (z. B. haben sie einmal eine Genehmigung oder Lizenz für die Projekte des Unternehmens erteilt), stehen sie in Verbindung mit laufenden Geschäftsprojekten des Unternehmens (z. B. wird ein von dem Unternehmen durchgeführtes Geschäft von ihnen beaufsichtigt oder ü berprüft) oder stehen sie in Verbindung mit geplanten Geschäftsprojekten des Unternehmens (z. B. benötigt das Unternehmen für die Durchführung des Geschäfts ihre Genehmigung oder Lizenz) usw?

Empfangsgegenstände: Handelt es sich um externe Hotels der gehobenen Klasse, Unterhaltungseinrichtungen usw. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte dem Abschnitt ,,Empfangsgegenstände - Bezugsgrenzen" dieser ,,Lokalen Bewirtungspolitik".

Empfangsszene: Der Empfang findet nicht an einem entscheidenden Zeitpunkt des Projekts statt, z. B. bei einer Ausschreibung, einer Unterzeichnung eines Auftrags oder eines anderen Vertrags (im Folgenden als ,,sensibler Punkt" bezeichnet), und es sind geeignete Unternehmensvertreter anwesend. Der Empfang verstößt nicht gegen die Bedingungen des Vertrags mit dem anderen Unternehmen.

2.   Geschenke

Empfangszweck: Geschenke dürfen nicht gewährt werden, um eine Entscheidung zu beeinflussen oder um einen anderen unzulässigen Vorteil zu erlangen. Insbesondere ist zu beachten, dass ungeachtet des wahren Zwecks eines Geschenks, wenn es sehr teuer ist oder dauerhaft ein bestimmtes normales Geschenk angeboten wird, die Gefahr besteht, dass es als Bestechung angesehen oder vernünftigerweise vermutet wird, die die Entscheidungsfindung des Empfängers der Bewirtung beeinflussen könnte.

Empfangsobjekt: Hat die Person, der das Geschenk angeboten werden soll, einen Interessenkonflikt mit dem Unternehmen, wird das Geschenk von einem Mitarbeiter des Partners des Unternehmens ohne das Wissen oder die Zustimmung seines Vorgesetzten angenommen, handelt es sich um Beamte, die mit früheren Geschäftsprojekten des Unternehmens in Verbindung stehen (z. B. haben sie einmal eine Genehmigung oder Lizenz für die Projekte des Unternehmens erteilt), stehen sie in Verbindung mit laufenden Geschäftsprojekten des Unternehmens (z. B. wird ein von dem Unternehmen durchgeführtes Geschäft von ihnen beaufsichtigt oder ü berprüft) oder stehen sie in Verbindung mit geplanten Geschäftsprojekten des Unternehmens (z. B. benötigt das Unternehmen für die Durchführung des Geschäfts ihre Genehmigung oder Lizenz) usw?

Empfangsgegenstände: Zu den Geschenken gehören kleine Geschenke, elektronische Geräte, Alkohol, Tabak, Luxusgüter, Telefonkarten, Essensgutscheine und alles andere von Wert. Empfangsgegenstände sollten das Firmenlogo tragen und die im Abschnitt ,,Empfangsgegenstände - Bezugsgrenzen" dieser ,,Lokalen Bewirtungspolitik" aufgeführten Beträge nicht überschreiten. Darüber hinaus ist es Hymson strengstens untersagt, Beamten oder anderen Empfängern von Bewirtungsleistungen Bargeld oder Bargeldäquivalente zur Verfügung zu stellen.

Empfangsszene: Der Empfang findet nicht an einem entscheidenden Zeitpunkt des Projekts statt, z. B. bei einer Ausschreibung, einer Unterzeichnung eines Auftrags oder eines anderen Vertrags (im Folgenden als ,,sensibler Punkt" bezeichnet). Der Empfang verstößt nicht gegen die Bedingungen des Vertrags mit dem anderen Unternehmen.

3.   Reisen

Empfangszweck: Der Zweck solcher Reisen sollte ein legitimer Geschäftszweck sein, wie z. B. die Teilnahme an Geschäftsbesprechungen des Unternehmens, die Besichtigung von Einrichtungen, das Kennenlernen des Unternehmens, die Werbung, die Durchführung relevanter Recherchen oder Sorgfaltsprüfung usw., und es sollte keine Form des Sponsorings oder der Erstattung von Reisekosten für solche Außenstehenden für Reisen gewährt werden, wenn es keinen legitimen Zweck für diese Reisen gibt. Im Allgemeinen sollte ein einzelner Empfänger nicht häufiger als einmal im Monat Reisekostenerstattung erhalten.

Empfangsobjekt: Hat das Objekt des vorgeschlagenen Reisesponsors einen Interessenkonflikt mit dem Unternehmen, handelt es sich um einen Empfang, den ein Angestellter des Unternehmenspartners ohne das Wissen oder die Zustimmung seiner Leitung angenommen hat, handelt es sich um Beamte, die mit früheren Geschäftsprojekten des Unternehmens in Verbindung stehen (z. B. haben sie einmal eine Genehmigung oder Lizenz für die Projekte des Unternehmens erteilt), stehen sie in Verbindung mit laufenden Geschäftsprojekten des Unternehmens (z. B. wird ein von dem Unternehmen durchgeführtes Geschäft von ihnen beaufsichtigt oder ü berprüft) oder stehen sie in Verbindung mit geplanten Geschäftsprojekten des Unternehmens (z. B. benötigt das Unternehmen für die Durchführung des Geschäfts ihre Genehmigung oder Lizenz) usw? Reisekosten von Mitreisenden, die keinen Bezug zu geschäftlichen Zwecken haben, werden nicht übernommen.

Empfangsgegenstände: Zu den so genannten Wertsachen gehören auch die Reisekosten, und das Unternehmen darf nur angemessene, tatsächlich entstandene und unmittelbar mit dem Geschäftszweck der Reise zusammenhängende Kosten erstatten. Jede Erstattung von Reisekosten unterliegt der Vorlage gültiger Belege durch diese externen Personen und darf nicht in Form eines Vorschusses für die Reise einer externen Person erfolgen. Die Erstattung von Reisekosten muss unabhängig von der Höhe des Betrags von der Finanzabteilung des Unternehmens geprüft werden.

Empfangsszene: Der Empfang findet nicht an einem entscheidenden Zeitpunkt des Projekts statt, z. B. bei einer Ausschreibung, einer Unterzeichnung eines Auftrags oder eines anderen Vertrags (im Folgenden als ,,sensibler Punkt" bezeichnet). Der Empfang verstößt nicht gegen die Bedingungen des Vertrags mit dem anderen Unternehmen.

Beratung und Meldung

Alle Mitarbeiter von Hymson und andere Drittparteien müssen die geltenden Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze und diese vorschriftsmäßige Politik für Antikorruption von Hymson einhalten. Die Nichteinhaltung dieser vorschriftsmäßigen Politik für Antikorruption führt zu Sanktionen in Übereinstimmung mit den ,,Managementmaßnahmen zur Bestrafung von Mitarbeiterverstößen" und anderen Unternehmenssystemen und -richtlinien, einschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, des Abzugs aller Boni, ernsthafter Verwarnungen und der Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Wenn Sie Fragen zu dieser vorschriftsmäßigen Politik für Antikorruption haben, können Sie sich gerne an die Überwachungsabteilung per E-Mail wenden.

Wenn Sie feststellen, dass jemand im Verdacht steht, gegen diese Politik verstoßen zu haben oder die schon diese Politik verletzt hat, melden Sie dies bitte über den folgenden Kanal:

   Verbreif Email:jubao@hymson.com  

   Verbreif Email:+86-0755-28197985-8118  


Hymson wird dies ernst nehmen und die notwendigen Untersuchungen zu den entsprechenden Meldungen durchführen. Hymson begrüßt und ermutigt jeden, aktiv Verstöße gegen das Gesetz oder die Disziplin zu melden, und wird die Identität des Informanten streng vertraulich behandeln und niemals zulassen, dass jemand jemanden bedroht oder Vergeltungsmaßnahmen gegen jemanden ergreift, der in gutem Glauben potenzielle Regelverstöße meldet.