Hymson Anti-Corruption and Anti -Bribery Policy

Antikorruptions- und Antibestechungspolitik von Hymson

Hymson legt seit immer großen Wert auf Richtlinieneinhaltung und Integritätsmanagement vom Unternehmen und ist bestrebt, die Geschäfte auf einer fairen, gerechten und offenen Basis zu führen. Bei der Abwicklung von Geschäften in China und im Ausland besteht Hymson auf der Einhaltung der in jedem Land geltenden Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze und -vorschriften und bekämpft entschlossen jede Form von Korruption und Bestechung.

Zu diesem Zweck hat Hymson die ,,Richtlinien für vorschriftsmäßiges Verhalten für Personal des Auslandsgeschäfts von Hymson" (im Folgenden als „Verhaltensrichtlinien" bezeichnet) formuliert, in denen umfassende Anforderungen an Personal des Auslandsgeschäfts von Hymson aus sechs Blickwinkeln festgelegt sind, nämlich grundsätzliche Richtlinien, vorschriftsmäßige Anforderungen an internes Verhalten, vorschriftsmäßige Anforderungen an externes Verhalten, andere persönliche Verhaltensrichtlinien, die Verantwortung der Führungskräfte für vorschriftsmäßiges Verhalten sowie Beratung, Meldungen und Behandlung gegen Verstößen. Da Hymson der Antikorruptions- und Antibestechung im Ausland große Bedeutung beimisst, hat Hymson diese ,,Antikorruptions- und Antibestechungspolitik von Hymson" (im Folgenden als ,,diese vorschriftsmäßige Politik für Antikorruption" bezeichnet) erstellt, um die Angelegenheiten, die in diesen Bereichen noch nicht erledigt sind, weiter zu regeln.

Diese vorschriftsmäßige Politik für Antikorruption gilt für alle Mitarbeiter und die im Namen des Unternehmens handelnden Personen von Hymson Lasertechnologie Gruppe Co. und den inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften, angeschlossenen Unternehmen und verschiedenen Niederlassungen (im Folgenden gemeinsam als ,,Hymson" bezeichnet), einschließlich aller Direktoren, Führungskräfte, Festangestellten, Teilzeitbeschäftigten, Berater, Outsourcer, Praktikanten, Arbeitskräfte, entsandten Mitarbeiter, Agenten und anderen im Namen des Unternehmens handelnden Personen der Hymson-Gruppe (im Folgenden gemeinsam als ,,relevante Personen" bezeichnet). Alle relevanten Personen müssen die von Hymson erstellten Antikorruptions- und Antibestechungspolitik befolgen und aufrechterhalten. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser vorschriftsmäßigen Politik für Antikorruption und lokalen Gesetzen und Vorschriften usw. haben die darin enthaltenen strengeren Anforderungen Vorrang.

Hymson hat sich verpflichtet, ein eigenes System zur Antikorruption und Antibestechung einzurichten, das fünf Dimensionen umfasst, nämlich Führungsebene, Unterstützungsebene, Prozessebene, Überwachungsebene und Optimierungsebene:

  • Führungsebene

Die Führungsebene von Hymson misst der vorschriftsmäßigen Arbeit zur Antikorruptions- und Antibestechung innerhalb der Gruppe große Bedeutung bei. Hymson hat eine Überwachungsabteilung eingerichtet, die für die vorschriftsmäßigen Arbeit zur Antikorruptions- und Antibestechung innerhalb der Gruppe verantwortlich ist, und einen Auditausschuss der Hymson-Gruppe gegründet. Die Führungskräfte von Hymson hat die ,,Versprechung zur Einhaltung der Vorschriften zur Antikorruption der Führungskräfte" abgegeben und die Antikorruptions- und Antibestechungspolitik sowie die dazugehörigen Richtlinien innerhalb der Gruppe eingeführt. Sie sind sich über die Einstellung und die Ziele des Unternehmens in Bezug auf Korruption und Bestechung im Klaren, gehen ,,Unternehmensversprechung zur Einhaltung der Vorschriften zur Antikorruption“ ein und verpflichten sich, Richtlinieneinhaltung und Ehrlichkeit als Eckpfeiler der Unternehmensentwicklung zu stärken und ein Managementsystem zur Antikorruption und Antibestechung einzuführen, daswirksam umgesetzt, überwacht und kontinuierlich optimiert werden kann.

  • Unterstützungsebene

Um die Einrichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb des Managementsystems der Gruppe zur Antikorruption und Antibestechung zu unterstützen, stellt Hymson den entsprechenden Abteilungen innerhalb der Gruppe ausreichende Ressourcen zur Verfügung, führt Schulungen und Durchführungsmaßnahmen für Führungskräfte und Mitarbeiter zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung durch und ist bestrebt, jedes Mitglied der Gruppe in die Lage zu versetzen, die roten Linien in seinem eigenen Arbeitsprozess zu erlernen und zu beherrschen, um die erste Verteidigungslinie bei der Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu bilden.

  • Prozessebene

In bestimmten Bereichen wie der Unterzeichnung von Beschäftigungs- und Erklärungsdokumenten für Lieferanten und andere Dritte, Bewirtung und Reisen sowie Beschaffungsvorgängen legt Hymson klare und spezifische Prozessgenehmigungsanforderungen und -schritte fest, um die wirksame Umsetzung des Systems durch klare Regeln zu gewährleisten, die Möglichkeit von Korruption und Bestechung von der obersten Ebene aus zu verringern und die Arbeit als zweite Verteidigungslinie bei der Korruptions- und Bestechungsbekämpfung zu leisten.

  • Überwachungsebene

Die Überwachungsabteilung von Hymson führt regelmäßig Audits zur Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften durch, um risikoreiche Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe zu ermitteln und die Umsetzung der Gruppenregelungen zu bewerten. Gleichzeitig ermutigt Hymson die zuständigen Mitarbeiter, relevante Fäden auf dem Meldeweg zu geben, indem es klare Meldewege und zuständige Abteilungen einrichtet, so dass eine strenge Überwachung und regelmäßige Bewertung zur dritten Verteidigungslinie für die Bemühungen von Hymson zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung werden.

  • Optimierungsebene

Was die durch das Überwachungssystem festgestellten Probleme betrifft, so verfolgt Hymson die Einstellung, dass Probleme untersucht werden müssen, und wird die relevanten Fakten und Probleme durch Untersuchungen und Forschungen klären und auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse entsprechende Maßnahmen ergreifen. Durch kontinuierliche Überwachung und Verbesserung wird Hymson die Defizite im Bereich der Antikorruption und Antibestechung beseitigen und das System zur Einhaltung der Vorschriften immer wieder aktualisieren und verbessern.

Gesetzliche rote Linie

Bestechung ist sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich streng verboten. Im öffentlichen Bereich verbietet diese vorschriftsmäßige Politik für Antikorruption relevanten Personen, für ,,Beamten" und ihre Familien direkt oder indirekt etwas von Wert oder einen Vorteil anzubieten, zu versprechen, zu genehmigen oder zu gewähren, um Geschäfte oder einen unzulässigen Vorteil zu erhalten oder zu behalten. Zu diesen ,,Beamten" gehören nicht nur Beamte ausländischer Regierungen und ihrer Behörden, sondern auch Mitarbeiter von Unternehmen oder von öffentlichen internationalen Organisationen, die sich im Besitz ausländischer Regierungen befinden oder von diesen kontrolliert werden und Regierungsfunktionen ausüben, und sogar Personen, die im Namen dieser Organisationen handeln, sowie andere Personen, die sich mit den öffentlichen Dienstleistungen beschäftigen.

Im geschäftlichen Bereich verbietet Hymson den Mitarbeitern ebenfalls, einer Person eines Privatunternehmens und ihren Familienmitgliedern etwas von Wert anzubieten, zu versprechen, zu genehmigen oder zu gewähren, um den Empfänger auf unzulässige Weise dahingehend zu beeinflussen, etwas zu tun oder zu unterlassen, was seinen Pflichten im Privatunternehmen widerspricht, um so einen unzulässigen Vorteil zu erlangen. Hymson verbietet den Mitarbeitern auch, irgendetwas von Wert von einer Organisation anzunehmen, was mit den oben erwähnten korrupten Absichten angeboten, versprochen, genehmigt oder gewährt wird.

Ebenso verbietet Hymson den relevanten Personen strikt, die Überwachung des Antikorruptions- und Antibestechungssystems der Gruppe zu behindern, indem sie falsche Unterlagen vorlegen, Tatsachen fälschen und verheimlichen, die Herkunft von Geldern verbergen und andere illegale Mittel einsetzen, so dass es zu Diskrepanzen zwischen den Konten und der Realität kommt.

Konkrete Vorschriften

1.   Geschenke, Bewirtung und Reisen

Kein Hymson-Mitarbeiter darf Beamten oder mit ihnen verbundenen Personen direkt oder indirekt etwas von Wert oder andere Vorteile, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geld, Geschenke, Reisekosten, Arbeitsmöglichkeiten usw., anbieten, versprechen, genehmigen, gewähren, annehmen oder erbitten, um eine Entscheidung zu beeinflussen oder einen unzulässigen Vorteil zu erhalten.

Normale Geschäftsbankette, Empfänge und Geschenke sind im gewerblichen Bereich üblich und werden von Hymson nicht verboten. Um jedoch zu vermeiden, dass ein solches Empfangsverhalten illegale und disziplinarische Handlungen darstellt, sollten relevante Personen im Umgang mit Empfangsangelegenheiten zumindest aus den vier Dimensionen Empfangszweck, Empfangsobjekt, Empfangsgegenstände,Empfangsszene beurteilt werden:

  • Empfangszweck: Die Bewirtung darf nicht zur Beeinflussung einer Entscheidung oder zur Erlangung eines anderen unzulässigen Vorteils genutzt werden, sondern zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer normalen Geschäftsbeziehung, vorausgesetzt, andere Bedingungen sind ebenfalls erfüllt.

  • Empfangsobjekt: Besteht die Möglichkeit, dass das Empfangsobjekt des Unternehmens einen Hintergrund in staatlichen und öffentlichen Organisationen oder einen Interessenkonflikt mit dem Unternehmen hat?

  • Empfangsgegenstände: Inhalt und Höhe von Geschenken, Banketten, Reisekosten und sonstigen Bewirtungsgegenständen sollten den üblichen Geschäftspraktiken in der betreffenden Branche und den allgemeinen örtlichen Sozialstandards entsprechen. Der Umfang der Bewirtung sollte nicht im Verdacht stehen, das Maß der gesellschaftlichen Akzeptanz oder die einschlägigen Bestimmungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften zu überschreiten.

  • Empfangsszene: Wird der Empfang zu einem ,,sensiblen Zeitpunkt" abgehalten,d.h. zu einem entscheidenden Zeitpunkt in Angelegenheiten wie Ausschreibungen,Vertragsunterzeichnungen usw? Zu solchen Zeitpunkten ist es oft wahrscheinlicher, dass der Empfang als unzulässiger Akt der Korruption und Bestechung wahrgenommen wird.

Dementsprechend verbietet Hymson den Mitarbeitern auch die Annahme von Geschenken, Bewirtung, Reisen oder sonstigen Bewirtungsleistungen, bei denen der Eindruck entstehen könnte, dass sie ihre Entscheidungen und ihr Urteilsvermögen beeinflussen. Nach Möglichkeit sollten die Mitarbeiter vor der Annahme von Geschenken die Genehmigung ihrer ,,Vorgesetzten" einholen. Ist eine vorherige Genehmigung nicht möglich (z. B. wenn ein Außenstehender ein Geschenk direkt an das Unternehmen sendet), muss der Mitarbeiter die Angelegenheit außerdem unverzüglich dem ,,Vorgesetzten" melden.

Ausführliche Hinweise zu Geschenken, Bewirtung und Reisen finden Sie in der ,,Hymson Übersee Lokale Bewirtungspolitik“.

2.   Wohltätigkeit und Schenkungen

Hymson verbietet die Verwendung von Wohltätigkeit und Schenkungen als Deckmantel für korrupte Zwecke, und es ist niemals erlaubt, unzulässigen Einfluss auf Beamte auszuüben oder unzulässige Vergünstigungen oder Vorteile gegen Wohltätigkeit oder Schenkungen einzutauschen. Allerdings sind Schenkungen, die direkt an Regierungsbehörden (im Gegensatz zu einzelnen Regierungsbeamten) im Rahmen von Wohltätigkeitsaktivitäten erfolgen, nicht unbedingt verboten. Bevor solche Schenkungen getätigt werden, muss die vorherige Genehmigung der ,,Überwachungsabteilung'' eingeholt werden.

3.   Verwaltung von Drittpartnern

Der Begriff ,,Drittpartner" in dieser vorschriftsmäßigen Politik für Antikorruption bezieht sich auf die Lieferanten, Vertriebshändler, Vertreter, Auftragnehmer, Berater und alle anderen Dritten, die im Namen des Unternehmens oder im Auftrag des Unternehmens handeln (im Folgenden zusammenfassend als ,,Dritte" bezeichnet). Hymson arbeitet mit Dritten nach den Grundprinzipien der Gerechtigkeit, Fairness und Offenheit zusammen und stellt ihnen Dokumente wie die Antikorruptions- und Antibestechungspolitik von Hymson und den Hinweis zur Unbestechlichkeit von Lieferanten zur Verfügung und verlangt von ihnen, dass sie Dokumente wie die vorschriftsmäßige Politik für die Verwaltung von Drittpartnern von Hymson einhalten und Verträge mit ihnen unterzeichnen, die Klauseln zur Antikorruption und Antibestechung enthalten.

Hymson verbietet es Dritten, Bestechungsgelder an einflussreiche Beamte oder an Personen eines Privatunternehmens und deren Familienmitglieder zu zahlen. Selbstverständlich verbietet Hymson auch den eigenen Mitarbeitern, Dritte zur Bestechung von Beamten oder Personen eines Privatunternehmens und deren Familienmitgliedern einzusetzen. Dementsprechend verlangt Hymson auch, dass Dritte den Hymson-Mitarbeitern keine Bestechungsgelder anbieten, wie z. B. Geschenke, Bewirtungen und Reisekostenerstattungen, die nicht mit den Geschäftspraktiken vereinbar sind.

Ausführliche Hinweise zur Verwaltung von Drittpartnern finden Sie in ,,der vorschriftsmäßigen Politik für die Verwaltung von Drittpartnern von Hymson“.

4.   Bücher und Aufzeichnungen

Bei der Führung der Geschäfte besteht Hymson auf einer transparenten und gerechten Aufzeichnung der Verfügungen und Ausgaben der Vermögenswerte des Unternehmens nach den Grundsätzen der Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit. Hymson verbietet es strikt, das Antikorruptions- und Antibestechungsüberwachungssystem der Gruppe zu umgehen, indem man falsche Unterlagen vorlegt, Tatsachen fälscht und verheimlicht oder die Herkunft von Geldern verbirgt.

5.   Sonstige Angelegenheiten

Politische Beiträge - Hymson beteiligt sich weder direkt noch indirekt an den politischen Aktivitäten einer Partei und sponsert keine lokalen nationalen politischen Parteien, Kandidaten, deren Mitarbeiter oder ihnen angeschlossene Organisationen.

Gefälligkeitszahlungen - Hymson-Vorschriften zum Verbot von Bestechung gelten für alle unzulässigen Zahlungen, unabhängig von ihrem Umfang oder Zweck, einschließlich Gefälligkeitszahlungen. Eine Gefälligkeitszahlung ist eine kleine Zahlung an einen Regierungsbeamten, um eine Handlung oder Dienstleistung zu beschleunigen oder zu erleichtern, für die der Regierungsbeamte keinen Ermessensspielraum hat, wie z.B. die Erlangung einer allgemeinen oder gewerblichen Lizenz, die Bearbeitung von Regierungsdokumenten wie Visa, die Zollabfertigung, die Bereitstellung von Telefon-, Strom- oder Wasserdienstleistungen oder das Beladen oder Entladen von Waren. Da viele Länder derartige Zahlungen verbieten, gestattet Hymson den relevanten Personen nicht, Gefälligkeitszahlungen an Regierungsbeamte in irgendeinem Land zu gewähren.

Beratung und Meldung

Alle Mitarbeiter von Hymson und andere Drittparteien müssen die geltenden Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze und diese vorschriftsmäßige Politik für Antikorruption von Hymson einhalten. Die Nichteinhaltung dieser vorschriftsmäßigen Politik für Antikorruption führt zu Sanktionen in Übereinstimmung mit den ,,Managementmaßnahmen zur Bestrafung von Mitarbeiterverstößen" und anderen Unternehmenssystemen und -richtlinien, einschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, des Abzugs aller Boni, ernsthafter Verwarnungen und der Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Wenn Sie Fragen zu dieser vorschriftsmäßigen Politik für Antikorruption haben, können Sie sich gerne an die Überwachungsabteilung per E-Mail wenden.

Wenn Sie feststellen, dass jemand im Verdacht steht, gegen diese Politik verstoßen zu haben oder die schon diese Politik verletzt hat, melden Sie dies bitte über den folgenden Kanal:

   Verbreif Email:jubao@hymson.com  

   Verbreif Email:+86-0755-28197985-8118  


Hymson wird dies ernst nehmen und die notwendigen Untersuchungen zu den entsprechenden Meldungen durchführen. Hymson begrüßt und ermutigt jeden, aktiv Verstöße gegen das Gesetz oder die Disziplin zu melden, und wird die Identität des Informanten streng vertraulich behandeln und niemals zulassen, dass jemand jemanden bedroht oder Vergeltungsmaßnahmen gegen jemanden ergreift, der in gutem Glauben potenzielle Regelverstöße meldet.