Hymson Third Party Partner Management Compliance Policy

Die vorschriftsmäßige Politik für die Verwaltung von Drittpartnern von Hymson

Hymson legt seit immer großen Wert auf Richtlinieneinhaltung und Integritätsmanagement vom Unternehmen und ist bestrebt, die Geschäfte auf einer fairen, gerechten und offenen Basis zu führen. Bei der Abwicklung von Geschäften in China und im Ausland besteht Hymson auf der Einhaltung der in jedem Land geltenden Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze und -vorschriften und bekämpft entschlossen jede Form von Korruption und Bestechung.

Diese ,,vorschriftsmäßige Politik für die Verwaltung von Drittpartnern von Hymson“ (im Folgenden gemeinsam als ,,Politik für die Verwaltung von Dritten" bezeichnet) gilt für Hymson Lasertechnologie Gruppe Co. und die inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften, angeschlossenen Unternehmen und verschiedenen Niederlassungen (im Folgenden gemeinsam als ,,Hymson" bezeichnet) sowie für alle ihre Drittpartner, einschließlich Lieferanten, Vertriebspartner, Vertreter, Auftragnehmer, Berater und alle anderen Dritten, die im Namen des Unternehmens oder im Auftrag des Unternehmens handeln, sowie für Subunternehmer, die vom Unternehmen beauftragt wurden, Arbeiten im Namen von Hymson auszuführen (im Folgenden gemeinsam als ,,Dritte" bezeichnet). Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser ,,Politik für die Verwaltung von Dritten" und lokalen Gesetzen und Vorschriften usw. haben die darin enthaltenen strengeren Anforderungen Vorrang.

Hymson verbietet es, dass Dritte einflussreiche Beamte oder Personen eines privaten Unternehmens und deren Familienmitglieder bestechen, und verbietet es auch den eigenen Mitarbeitern von Hymson, Dritte zum Zwecke der Bestechung einzusetzen. Außderdem verlangt Hymson von Dritten, die Bestechung von Hymson-Mitarbeitern zu unterlassen. Weitere Informationen darüber, was unter ,,Bestechung" zu verstehen ist, finden Sie in der ,,Antikorruptions- und Antibestechungspolitik von Hymson“.

Sorgfaltsprüfung

Dritte, die im Namen von Hymson mit Beamten oder Regierungsbehörden in Kontakt treten können, müssen die Sorgfaltsprüfung von Hymson durchlaufen, bevor sie eine Beziehung zu diesen Dritten eingehen, und sie müssen mit der Zufriedenheit der ,,Beschaffungsabteilung“ von Hymson alle ,,gefährlichen Signale" beseitigen ( siehe unten), die während der Sorgfaltsprüfung des Lieferanten auftauchen, und alle ergriffenen Abhilfemaßnahmen sind zu dokumentieren. Hymson besteht auf einer regelmäßigen Wiederholung der Sorgfaltsprüfung bei aktiven Lieferanten.

Schriftlicher Vertrag

Hymson verlangt von Dritten, dass sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Antikorruption und Antibestechung einhalten, die ethischen Standards der lokalen Branche und Gesellschaft beachten und sich mit den relevanten Anforderungen vertraut machen, die in der Antikorruptions- und Antibestechungspolitik von Hymson, der Politik für die Verwaltung von Dritten und anderen Vereinbarungen mit Hymson festgelegt sind, und diese einhalten.

Hymson besteht darauf, dass die Rechte und Pflichten jeder Partei durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Dritten abgetreten werden, in der die von jeder Partei zu erbringenden Dienstleistungen oder Produkte in einer Art und Weise spezifiziert werden, die aufgezeichnet und überprüft werden kann, sowie die Höhe der entsprechenden Zahlung und die Zahlungsweise. Solche Vereinbarungen werden von der ,,Rechtsabteilung“ geprüft und genehmigt, und die Zusammenarbeit mit Dritten ist ohne diese Genehmigung nicht zulässig. Solche Vereinbarungen müssen angemessene Bestimmungen zur Bekämpfung von Bestechung enthalten.

Nach der formalen Zusammenarbeit überwachen die relevanten Personen von Hymson die Aktivitäten und Ausgaben der Dritten, um sicherzustellen, dass sie die geltenden Antikorruptionsgesetze und die Unternehmensrichtlinien weiterhin einhalten. Alle Zahlungen an Dritte, einschließlich Provisionen, Entschädigungen, Erstattungen usw., müssen übliche und angemessene Zahlungen sein, die in direktem Zusammenhang mit den von ihnen erbrachten Dienstleistungen oder Produkten stehen, und müssen in den Büchern und Aufzeichnungen des Unternehmens wahrheitsgemäß, genau und vollständig sein. Es dürfen keine nicht offengelegten oder nicht aufgezeichneten Konten eingerichtet oder verwendet werden. Es dürfen keine Zahlungen in bar an Dritte geleistet werden. Zahlungen dürfen nicht auf andere als die in der Vereinbarung mit dem Dritten angegebenen Bankkonten oder über andere, nicht in der Vereinbarung enthaltene Mittel erfolgen.

Gefährliche Signale

Die folgenden gefährlichen Signale deuten darauf hin, dass Dritte möglicherweise Aktivitäten durchführen oder durchführen werden, die gegen die Gesetze und Vorschriften zur Antikorruption und Antibestechung oder gegen die Vorschriften von Hymson verstoßen:

1.  Fähigkeiten von Dritten: Dritte verfügen nicht über Qualifikationen oder Erfahrungen, die den Produkten oder Dienstleistungen entsprechen, die sie bereitstellen wollen, und sind nicht in der Lage, entsprechende Unterlagen vorzulegen; Dritte sind in hohem Maße von staatlicher Finanzierung oder Subventionen abhängig; Dritte verfügen nicht über Systeme oder Maßnahmen zur Antikorruption.

2.  Hintergrund von Dritten: Dritten stehen in einer engen persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem öffentlichen Beamten, der mit dem Projekt in Verbindung steht (z. B. Einstellung eines öffentlichen Beamten oder eines engen Familienmitglieds eines öffentlichen Beamten); Der öffentliche Beamte hat darum gebeten, vorgeschlagen, ernannt oder empfohlen, dass Hymson einen bestimmten Dritten einstellt, und kann die Grundlage für diese Absicht nicht rechtfertigen; Dritte haben sich geweigert, die Identität ihrer Anteilseigner, Partner oder Geschäftsherren offenzulegen, u. a. durch die Verwendung einer Briefkastenfirma, einer Offshore-Gesellschaft oder durch die Verwendung einer Holdinggesellschaft oder anderer Mittel, um ihre Eigentumsverhältnisse zu verbergen, wenn es keinen triftigen geschäftlichen Grund für eine solche Weigerung gibt.

3.  Negative Nachrichten: Dritten wurden oder werden Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren und andere Streitigkeiten im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung angedroht, oder es liegen entsprechende negative Berichte vor; Dritten wurde oder wird vorgeworfen, gegen Gesetze und Vorschriften zur Antikorruption und Antibestechung verstoßen zu haben.

4.  Unregelmäßige Zahlungsaufforderungen: Die Zahlungsaufforderung der Dritten steht nicht im Einklang mit den Bestimmungen des betreffenden Vertrags mit Hymson oder widerspricht der Branchenpraxis; Dritte verlangen die ohne normale geschäftliche Gründe hohe Rechnungen oder Vorauszahlungen, ohne dass eine vertragliche Vereinbarung besteht; Die von Dritten geforderten Provisionen sind deutlich höher als die allgemeine Branchenpraxis; Dritten beantragen, dass Zahlungen auf ein anderes als das in der Vereinbarung mit dem Dritten angegebene Bankkonto überwiesen werden oder dass Zahlungen auf andere, nicht in der Vereinbarung vorgesehene Weise geleistet werden; Dritte verlangen direkte Barzahlungen; Dritten beantragen Zahlungen in verschiedenen Währungen oder schwer oder gar nicht zurü ckverfolgbare Gelder; Dritten beantragen politische oder wohltätige Beiträge oder Schenkungen.

5.  Anderes verdächtiges Verhalten: Dritte weigern sich oder sind nicht bereit, sich schriftlich zu verpflichten, diese vorschriftsmäßige Politik für Antikorruption von Hymson und die geltenden einschlägigen Gesetze und Vorschriften einzuhalten; Dritte stellen gefälschtes oder unwahres Dokumentationsmaterial zur Verfügung; Dritte wollen die Geheimhaltung von Dienstleistungen oder Auftragsbedingungen wahren;

Beratung und Meldung

Alle Mitarbeiter von Hymson und andere Drittparteien müssen die geltenden Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze und diese vorschriftsmäßige Politik für Antikorruption von Hymson einhalten. Die Nichteinhaltung dieser vorschriftsmäßigen Politik für Antikorruption führt zu Sanktionen in Übereinstimmung mit den ,,Managementmaßnahmen zur Bestrafung von Mitarbeiterverstößen" und anderen Unternehmenssystemen und -richtlinien, einschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, des Abzugs aller Boni, ernsthafter Verwarnungen und der Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Wenn Sie Fragen zu dieser vorschriftsmäßigen Politik für Antikorruption haben, können Sie sich gerne an die Überwachungsabteilung per E-Mail wenden.

Wenn Sie feststellen, dass jemand im Verdacht steht, gegen diese Politik verstoßen zu haben oder die schon diese Politik verletzt hat, melden Sie dies bitte über den folgenden Kanal:

   Verbreif Email:jubao@hymson.com  

   Verbreif Email:+86-0755-28197985-8118  


Hymson wird dies ernst nehmen und die notwendigen Untersuchungen zu den entsprechenden Meldungen durchführen. Hymson begrüßt und ermutigt jeden, aktiv Verstöße gegen das Gesetz oder die Disziplin zu melden, und wird die Identität des Informanten streng vertraulich behandeln und niemals zulassen, dass jemand jemanden bedroht oder Vergeltungsmaßnahmen gegen jemanden ergreift, der in gutem Glauben potenzielle Regelverstöße meldet.